Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich in diesem Jahr noch eine Strahlentherapie zu absolvieren habe und ich die Nachbehandlung Reha bzw. Ahb wieder in ihrem Haus absolvieren möchte habe ich eine Frage zu der Zahlung. Da ich beihilfeberechtigter bin, wird von der Beihilfe nur der Satz den sie mit den Krankenversicherungen, Sozialversicherungsträgern abgeschlossenen Festbeträgen anerkannt und nicht der Betrag für Selbstzahler, was ich im genaueren betrachten ja auch nicht bin, da ich die Beträge die sie mit Renten,- Kranken,- Sozialversicherungen abgeschlossen haben ersetzt bekomme. Warum soll ich einen höheren Betrag zahlen der von der zuständigen Beihilfestelle nicht anerkannt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Ein beihilfeberechtigter Beamter